Obwohl der Vertrag von Lissabon, oftmals auch nur „EU-Reformvertrag“ genannt, bereits Ende 2009 in Kraft getreten ist, wird er immer noch heiß diskutiert – zu Recht.
Denn was im Rahmen dieses Vertrages beschlossen wurde, steht nicht nur über dem deutschen Grundgesetz, sondern stellt auch die Demokratie in Frage.
Durchführung des Vertrags
Der Vertrag von Lissabon wurde bereits Ende 2007 unterzeichnet und sollte ursprünglich im Sommer 2008 in Kraft treten. Dazu hätten jedoch sämtliche der 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen müssen, was offensichtlich nicht der Fall war.
Irland war zu diesem Zeitpunkt nämlich das einzige von 27 Ländern, welches seine Bürger per Volksentscheid über den Vertrag von Lissabon abstimmen ließ.
Zufall, dass Irland auf diesem Wege als einziges Land die „Reform“ ablehnte?
Böse Zungen bringen ja die Wirtschaftskrise, die man in Irland besonders stark spüren konnte, in Zusammenhang, wenn es darum geht, warum der Vertrag in einer zweiten Abstimmung, im Jahre 2009, plötzlich auch von Irland befürwortet wurde. Somit stand der Durchführung der Verfassung schließlich nichts mehr im Wege.
An dieser Stelle sollte man festhalten, dass vermutlich kaum ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Zeitpunkt über Details bezüglich des neuen Beschlusses informiert wurde oder überhaupt etwas von diesem gehört hatte.
Kontroverse Punkte des Vertrags von Lissabon
Wie allgemein bekannt ist, sollten wir eigentlich in einer Demokratie leben. Ein wichtiges Merkmal einer Demokratie ist, laut Definition, das Volk, welches eine mitbestimmende Funktion hat.
Jedoch wurde das Volk bei der „Abstimmung“, mit Ausnahme von Irland, in allen Hinsichten außen vor gelassen.
Ein weiterer Grundpfeiler der Demokratie ist die Gewaltenteilung. Doch der EU-Kommission wird mit der neuen Verfassung die absolute Macht zuteil: Sie vereint Exekutive, Judikative und Legislative.
Des Weiteren besagt Artikel 146 des Grundgesetzes:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Auch wenn nicht direkt „in freier Entscheidung beschlossen“, jedenfalls nicht von uns Bürgern, stellt der Vertrag von Lissabon aber genau so eine Verfassung dar.
Auch die Auffassung der Menschenrechte in der EU ist veraltet – oder auch absichtlich in dieser Form beschrieben. Es wird sich nämlich nicht auf die UN-Menschenrechtskonvention, sondern auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bezogen, bei der in Artikel 2 die Todesstrafe folgendermaßen ausformuliert wird:
„(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
- a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
- b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
- c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“
Die Ausnahme, dass eine Tötung im Falle von rechtswidriger Gewalt oder eines Aufstandes legitim ist, ist äußerst grenzwertig, da die Auslegung wohl im Auge des Betrachters liegt. Sämtliche Demonstrationen dürften also mit einem Blutbad beendet werden – eine beängstigende Vorstellung.
Außerdem schafft der EU-Reformvertrag Gründe, wie beispielsweise das Sichern von Rohstoffen, die Angriffskriege seitens der EU ermöglichen und rechtfertigen. Dies wird im Ernstfall im Inneren der EU beschlossen, weder EU-Parlament, noch Bundestag sind befugt, Einspruch zu erheben – das Volk auch hier schon gar nicht.
Die Kriege werden natürlich nur zur „Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen“ und zur Bekämpfung vom allgegenwärtigen Terror geführt.
Dies waren jedoch nur einige Punkte des Vertrags, bei denen meiner Meinung nach besonders starker Diskussionsbedarf besteht. Wer sich den gesamten Vertrag von Lissabon in original Wortlaut ansehen möchte, kann das hier tun.
Zukunftsaussichten
Ich hätte mir gewünscht, dass über den Vertrag von Lissabon öffentlich und per Volksabstimmung entschieden worden wäre, das Ergebnis wäre sicherlich ein anderes gewesen. Auch wenn es eine lange Zeit gut ging, ist es nicht das erste Mal, dass ein absichtlicher Eingriff in unser Grundgesetz stattfindet, die Folgen werden wir wohl erst dann zu spüren bekommen, wenn es bereits zu spät ist.
Die Entwicklung der EU ist jedenfalls interessant zu beobachten. Was sind jedoch die eigentlichen Ziele?
Eine EU-Diktatur? Möglicherweise werden die Mitgliedstaaten ja in absehbarer Zeit vereinigt, zu einer „Europäischen Union“ als übermächtiger Staat, wie die USA, oder ist das längst geschehen?
An dieser Stelle kann man wohl nur spekulieren, aber wenn ich ehrlich bin, fürchte ich mich ein wenig vor der Zukunft unter der blauen Flagge mit den vielen Sternen.
Quellen
~ Marcus